Punkt 1: Mit der Untersuchung des Patienten in meiner Ordination erteilen Sie mir mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form einen Behandlungsauftrag. Durch die Untersuchung des Tieres tritt ein Behandlungsvertrag, abgeschlossen zwischen dem Patientenbesitzer (im weiteren Text: PB) und dem Ordinationsinhaber (in weiteren Text: OI) Punkt 2: Grundsätzlich behalte ich mir das Recht vor, Behandlungen zu verweigern, bzw. Ihr Tier an andere Kollegen zu überweisen. Ausgenommen von Punkt 2 sind lebensbedrohliche Notfälle. Punkt 3: Untersuchungen und Behandlungen erfolgen nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Ausgenommen von Punkt 3 sind lebendbedrohliche Notfälle. Punkt 4: Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine (24 Stunden vor Termin) behalte ich mir weitere Schritte vor. Punkt 5: Die aktuellen Ordinationszeiten entnehmen Sie bitte der Startseite. Punkt 6: Die Bedürfnisse Ihres Tieres stehen im Mittelpunkt meiner Ordination. Alle Untersuchungen und Behandlungen werden unter Wahrung der tierärztlichen Sorgfaltspflicht vorgenommen. Ein Rechtsanspruch auf den Erfolg therapeutischer Maßnahmen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Punkt 7: Ihr Selbstbestimmungsrecht als Tierbesitzer bleibt während des gesamten Ablaufs von Untersuchung und Behandlung aufrecht. Punkt 8: Als Besitzer des Tieres haben Sie das Recht, von mir jederzeit Informationen über den aktuellen Stand der Untersuchungen und Therapien zu erhalten. Gleichzeitig verpflichten Sie sich, mich ab Zustandekommen des Behandlungsvertrages über bereits durchgeführte Untersuchungen, Behandlungen, vorliegende labormedizinische Befunde und eventuelle Wesensauffälligkeiten Ihres Tieres zu informieren. Punkt 9: Um den größtmöglichen therapeutischen Erfolg zu erzielen, verpflichtet sich der PB tierärztliche Anweisungen bezüglich Medikation und Pflege möglichst genau einzuhalten. Punkt 10: Soweit es der Behandlung Ihres Tieres zuträglich ist, gestattet der PB dem OI Daten des Tieres und die Krankheitsgeschichte an fachkundige, qualifizierte Einrichtungen (Labor) weiterzuleiten bzw. andere Tierärzte zu speziellen Untersuchungen und Behandlungen beizuziehen. Punkt 11: Um eine kontinuierliche Behandlung Ihres Tieres zu gewährleisten, werden Ihre und die Daten Ihres Tieres in einer Patientenkartei gespeichert. Die Daten unterliegen der jeweils gültigen DSGVO (Datenschutzgesetz- Verordnung) und der tierärztlichen Schweigepflicht. Ausgenommen von Punkt 11 sind Datenübermittlungen an Laboreinrichtungen, im Zusammenhang mit Überweisungen an andere Tierarztordinationen und gesetzlich begründete Auskünfte an Behörden im Falle von Tierseuchen oder Verletzungen der Bestimmungen der gültigen Tierschutzgesetze und darauf basierenden Verordnungen. Hinweise auf Ihr Recht auf Datenschutzlöschung finden sie in der Datenschutzerklärung. Punkt 12: Bei der Anführung von voraussichtlichen Kosten für Untersuchung und Behandlung Ihres Tieres handelt es sich um Schätzungen, die nicht verbindlich sind. Selbstverständlich werden Sie zu jedem Zeitpunkt der Behandlung über die anfallenden Kosten informiert. Punkt 13: Die Honorare für Untersuchung und Behandlung richten sich nach der Honorarempfehlung für Tierärzte, herausgegeben nach aufsichtsbehördlicher Genehmigung von der Österreichischen Tierärztekammer. Die jeweils gültigen Mehrwertsteuersätze sind in den Honoraren enthalten und werden auf der Rechnung getrennt ausgewiesen. Punkt 14: Erbrachte Leistungen sind vom PB in bar, per Bankomat oder Kreditkarte zu begleichen. Die Zahlungen gelten als gewährleistet, sobald der OI über den jeweiligen Betrag verfügen kann. Punkt 15: Der OI kann Preisanpassungen jederzeit, entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes, vornehmen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend, da unvorhergesehene Umstände, die einen erhöhten Aufwand rechtfertigen, eintreten können. Punkt 16: Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Erfüllung der Verbindlichkeiten bleiben Medikamente im Eigentum des OI. Punkt 17: Der Umtausch oder die Rücknahme von nicht verwendeten Arzneimitteln ist aus gesetzlichen Gründen ausgeschlossen. Punkt 18: Aufgrund „Höherer Gewalt“ kann der OI jederzeit vom Behandlungsvertrag zurücktreten.